Assistenzleistungen werden laut § 171 SGB IX erbracht, um eine selbstständige und eigenverantwortliche Gestaltung des Alltags für Menschen mit Einschränkungen bzw. Behinderungen zu
ermöglichen. Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Leistungen, die ihre volle, wirksame und
gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern, Benachteiligungen vermeiden
oder ihnen entgegenwirken (§ 1 SGB IX).